INFORMATIONEN: STEUERERSPARNIS

» Handwerkerleistungen steuerlich absetzen! NEU: Ab dem 01.01.2009 Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen – das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!

Bis zu 6000 Euro im Jahr können abgesetzt werden, wovon das Finanzamt maximal 20 % erstattet, also bis zu 1200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 können Handwerker-Leistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings waren das bis 31.12.2008 nur 3000 Euro jährlich, was bei 20 % eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutete.

In unseren Angeboten und Rechnungen weisen wir für Sie den genauen Betrag aus, den Sie vom Finanzamt zurückfordern können!

» Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten von:

  • Renovierungsmaßnahmen
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen

» Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen.
    Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.
  • Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
  • Einreichung der Quittung in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
  • Es handelt sich um eine max. Jahresförderung pro Haushalt
  • Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a Abs. 2 S. 1. ESTG
    (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 1200 Euro

» Der steuerliche Abzug ist nicht möglich wenn:

  • die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.